Mit großer Trauer nimmt das Dorf Istrup Abschied von Brigitte Osterloh, die am 02. Februar 2026 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Mit ihr verlieren die Istruper einen Menschen, der Zeit ihres Lebens fest in der Dorfgemeinschaft verwurzelt war, und sich vor allem als Hüterin der Geschichte des Dorfes Istrup verdient gemacht hat.
Von 1985 bis 2010 widmete sie ein Vierteiljahrhundert ihres Lebens einer Aufgabe, die weit über das Führen von Listen hinausging: Als Dorfchronistin war sie das lebendige Gedächtnis des Ortes Istrup!
In einer Zeit des rasanten Wandels schenkte sie den Istrupern Beständigkeit. Mit wachem Geist und tiefer Heimatverbundenheit hielt sie fest, was das Dorf Istrup im Innersten zusammenhält:
Ob freudige Feste, tiefgreifende Veränderungen oder die kleinen Alltagsgeschichten, die sonst im Strom der Zeit untergegangen wären, unter ihrer Feder erhielten sie einen bleibenden Platz.
In einem Vierteljahrhundert Zeitgeschichte begann sie ihre Arbeit in einer Ära von Schreibmaschine und entwickelten Fotografien, und endete im digitalen Zeitalter. So sind ihre erstellten Dorfchroniken von Istrup noch heute auf der Istruper Internetseite www.istrup.de unter „Istrup` Geschichte seit 1685“ nachzulesen. Auch ihre Gedichte bleiben dort der Nachwelt unter „Dorfgeschichten“ erhalten.
Über 25 Jahre hinweg blieb sie ihre eigene Konstante, akribisch in der Recherche, warmherzig im Ton und stets mit einem offenen Ohr für ihre Mitbürger. Im Jahre 2014 wurde sie für ihr langjähriges Wirken als Ortschronistin mit einer Ehrenurkunde vom Westfälischen Heimatbund ausgezeichnet.
Auch im Vereinsleben war die Verstorbene tief verwurzelt. So wurde sie Anfang 2025 von der Chorgemeinschaft Liedertafel Istrup für 60-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.
Das Dorf Istrup verliert mit Brigitte Osterloh eine Frau, deren Herz für jeden Winkel des Ortes schlug. Ihr Vermächtnis sind die unzähligen Seiten, die auch in Zukunft alle Bewohner daran erinnern werden, wer sie sind und woher sie kommen.
Das tiefe Mitgefühl der Istruper Dorfgemeinschaft gilt ihrer Familie und allen, die ihr nahestanden.