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Schiedspersonen der Stadt Brakel

(Auszug von www.brakel.de -> offizielle Seite der Stadt Brakel)

Schiedspersonen

Die Idee der außergerichtlichen Streitschlichtung ist nicht neu. Die Institution der Schiedspersonen geht in Nordrhein-Westfalen bis auf das Jahr 1826 zurück. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen.

Tätigkeitsfelder der Schiedspersonen

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, beispielsweise bei der Schlichtung von Konflikten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld, sonstigen Schadensersatzansprüchen, in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Das Schiedsamt ist seit der Änderung der Zivilprozessordnung im Jahr 2000 auch Güte- und Schlichtungsstelle bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 600,00 Euro. So können kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden und durch Abschluss eines entsprechenden protokollierten Vergleichs beendet werden. Zahlreiche zivilrechtliche Klagen sind unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Amtsgericht nur noch möglich, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitschlichtung versucht wurde.

Das Stadtgebiet Brakel ist derzeit in fünf Schiedsbezirke aufgeteilt. Der Schiedsbezirk I umfasst die Kernstadt (nordöstlicher Teil), der Schiedsbezirk II die Kernstadt (südwestlicher Teil), der Schiedsbezirk III die Stadtbezirke Auenhausen, Beller, Frohnhausen, Hampenhausen, Hembsen, Erkeln, der Schiedsbezirk IV die Stadtbezirke Gehrden, Istrup, Rheder, Riesel, Schmechten und Siddessen und zum Schiedsbezirk V gehören Bökendorf und Bellersen.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Brakel bestätigt. Folgende Schiedspersonen wurden am 11. Mai 2021 durch den Rat der Stadt Brakel gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt.

Einen Kontakt zu der jeweiligen Schiedsperson stellt das Ordnungsamt der Stadt Brakel für Sie her.

Hier finden Sie die Schiedspersonen der einzelnen Schiedsbezirke

Link zur Seite der Stadt Brakel